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Die Übersetzung ist beglaubigt und deutschlandweit anerkannt.

 

Eine "Vollmacht" ist ein rechtliches Dokument, das eine Person ermächtigt, im Namen einer anderen Person oder Organisation bestimmte Handlungen oder Entscheidungen zu treffen. Die Person, die die Vollmacht erteilt, wird als "Vollmachtgeber" bezeichnet, während diejenige, die die Vollmacht erhält, als "Bevollmächtigter" oder "Vollmachtnehmer" bezeichnet wird. Eine Vollmacht kann verschiedene Bereiche abdecken, wie die Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten, finanzielle Transaktionen, Gesundheitsentscheidungen oder andere spezifische Befugnisse, die im Dokument festgelegt sind. Vollmachten werden oft in rechtlichen Angelegenheiten oder Geschäftsbeziehungen verwendet, um die rechtliche Handlungsfähigkeit und die Möglichkeit zur Delegation von Verantwortlichkeiten zu regeln.

Vollmacht

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